Der Staatsanwalt sucht einen Mörder

Aufgelesen (7): Karl von Holteis Erzählung „Der Henker“

Der schlesische Dichter Karl von Holtei (1798-1880) hinterließ der Nachwelt ein schier unüberschaubares Oeuvre. Allein die Werkausgabe seiner erzählenden Schriften, die zwischen 1861 und 66 erschien, umfasste mehr als drei Dutzend Bände. Im vierten Teil der „Kriminalgeschichten“ publizierte er eine vergleichsweise kurze Erzählung mit dem Titel „Das wär´ der Henker“, die später als „Der Henker“ erschien.

In der Stadt Grundau ist ein vierzehnjähriges Mädchen verschwunden. Der Vater verdächtigt ihren vor kurzem entlassenen Musiklehrer Richers. Seine haltlosen Anschuldigungen finden schnell Gehör. Der öffentliche Ankläger Streber ist eifersüchtig auf Richers und braucht überdies einen prominenten Fall für die weitere Karriere. Als die Leiche des Mädchens in einem See gefunden wird, kann der Staatsanwalt das Gericht überzeugen, die Todesstrafe zu verhängen. Streber glaubt sich am Ziel:

Welches Aufsehen mußte nicht diese Hinrichtung in einer Stadt machen, wo seit einem halben Jahrhundert Niemand gehängt worden war! Und nun gar an einem Menschen, welcher so zu sagen der Künstlerwelt angehörig, allgemein bekannt, durch seine musikalischen Lectionen mit manchen angesehenen Häusern mehr oder weniger in Verbindung stand! Ein schöneres Exemplar konnte sich der ehrgeizige, öffentliche Ankläger kaum wünschen.

Doch der Henker von Grundau ist schon lange tot, einen Nachfolger gibt es bislang nicht. Die städtischen Behörden sahen hier schlichtweg keinen Bedarf, so verrät uns der Erzähler, „da es nicht in den Gewohnheiten der Grundauer lag, sich gegenseitig umzubringen“.
Streber reist ins benachbarte Landwinkel. Dort scheint sich der zwielichtige Oskar Seelig seinen Wünschen zu fügen, doch am Ende kommt alles anders als erwartet …

Humanitäre Botschaft im Plauderton

Ging es Karl von Holtei – mitten im 19. Jahrhundert – um ein Plädoyer gegen die Todesstrafe? Oder wollte er einfach eine spannungsgeladene Geschichte schreiben? Manches spricht für die erste Variante, denn der Erzähler mischt sich mehrfach in den Fortgang der Handlung ein und beleuchtet die Schwächen des Justizsystems ebenso hartnäckig wie die Unzulänglichkeiten menschlicher Charaktere.

Karl von Holtei (1856)

Die deutlichsten Indizien liefert allerdings der Tonfall, in dem Holtei, der auch in religiösen und gesellschaftlichen Fragen vergleichsweise liberal dachte, die (dann doch nicht stattfindende) Hinrichtung inszeniert:

Zärtliche Mütter tragen, besorgt, daß sie sich ja nicht verspäten, ihre kleinen Kinder hinaus. Alles wandelt einen Weg. O gewiß ein Volksfest. Eine sommerliche Morgenfeier. Ein blumengeschmücktes Wäldchen, wo Musik ertönt?
Nein, nichts von alledem. Es soll ein armer Sünder aufgehängt werden, weiter nichts. Aber was tut’s?
Ist es doch ein Schauspiel wie jedes andere auch – und gratis obendrein.

Zu viele Texte für die Nachwelt?

Karl von Holtei war einer der fleißigsten Dichter im schreibfreudigen 19. Jahrhundert. Neben zahllosen Erzählungen und monumentalen Romanen wie „Die Vagabunden“ und „Christian Lammfell“ brachte er Gedichte, Lieder, Theaterstücke und Opernlibretti zu Papier. Er war mit Goethe und Eichendorff befreundet und arbeitete mit Richard Wagner am Theater in Riga.

Holtei trug entscheidend dazu bei, Dialekte literarisch salonfähig zu machen und schrieb mit „Der Henker“, „Mord in Riga“ oder „Schwarzwaldau“ einige der ersten Kriminalgeschichten in deutscher Sprache. Daneben machte er sich als Autor großer Essays, der Lebenserinnerungen „Vierzig Jahre“ sowie als Vorleser, Intendant, Regisseur und Schauspieler einen Namen.

Dass Holteis Mammutproduktion hier und da qualitative Einbußen zur Folge hatte, steht außerfrage. Warum er jedoch fast vollständig aus der öffentlichen Wahrnehmung verschwand, lohnt sicher eine eingehendere Untersuchung.