Grenzziehung am Verhandlungstisch

Vier Regierungsvertreter der Niederlande und drei aus dem Königreich Hannover verhandelten vor 200 Jahren einen Vertrag, der in Bezug auf die Grenze und den Zoll zu den wichtigsten seiner Art für das Emsland gehört.

Das emsländische Bourtanger Moor war über Jahrhunderte eine naturgegebene nasse geographische Grenze der Lebensräume der Emsländer und ihrer ostniederländischen Nachbarn. Die Grenznachbarn trafen sich im ausgedehnten Hochmoorgebiet kaum. Dies änderte sich allerdings mit der zunehmenden Entwässerung und Besiedlung des Gebietes im 18. Jahrhundert.

Je mehr die Bevölkerung zunahm und die kultivierten Moorflächen landwirtschaftlich nutzte, desto mehr stritten sich die Menschen über Grenzfragen. Es kam zu ersten vertraglichen Regelungen des Grenzverlaufs. Nach dem Wiener Kongress (1815), der die Ostgrenze der Niederlande bestätigte, wurde eine Grenzkommission eingerichtet, die sich um langfristige Lösungen kümmern sollte. Am 2. Juli 1824 kam es zur vertraglichen Regelung der Königreiche von Hannover und der Niederlande im Meppener Grenztraktat. Bereits acht Jahre zuvor gab es vergleichbare Grenzverträge im Rheinland und in Westfalen.

Für die hannoversche Seite verhandelten der Wasserbau-Inspektor Otto Diedrich Christian Friedrich Reinhold, der in Leer tätig war und aus Osnabrück stammte. Ihn begleiteten zwei adelige Verwaltungsbeamte: der Jurist und Regierungsrat Conrad Ferdinand Friedrich von Pestel-Bruche, sowie der frühere Meppener Landrat Clamor Ernst Georg Victor Freiherr von dem Bussche-Hünnefeld. Für die niederländische Seite verhandelten General-Major Maximilian Jacob de Man und drei Ostniederländer: Albertus Sandberg, Mitglied der Deputierten Staaten der Provinz Overijssek, Heinrich Guichart, Mitglied der Deputierten Staaten der Provinz Drenthe. Die Zusammensetzung der Delegationen zeigt, dass beide Seiten jeweils ortskundige Behördenvertreter aus der Region geschickt hatten.

Unterzeichnet haben den Vertrag der König der Niederlande, Wilhelm I., und König Georg IV., der seit 1820 in Personalunion regierender König „der vereinigten Reiche von Großbritannien und Irland“ und auch von Hannover war. Der Meppener Grenztraktat basierte auf dem bestehenden Grenzverlauf, beschrieb ihn aber ausführlich und regelte in 45 Artikeln viele Detailfragen zur Grenze der Niederländer zur Grafschaft Bentheim, zum Emsland und gegenüber Ostfriesland.

Beide Regierungen legten Wert auf eine schnurgerade, mit dem Lineal gezogene Linienführung und auf Maßnahmen zur Entwässerung der Grenzregion. Neue Grenzgräben wurden gezogen und zusätzliche Grenzsteine aufgestellt. Bis dato gemeinsam genutzte Gebiete wurden mit dem Grenztraktat geteilt, etwa das bis dato gemeinsam genutzte „Twist-Gebiet“. Der eingezeichnete Grenzgraben (heute „Nieuwe Sloot“ genannt), übernahm die Wasserführung der bisherigen Norder Aa und markierte die Grenzlinie deutlich.