Die Herkunft des Ortsnamens Ibbenbüren ist bereits in der um 1830 abgefassten Chronik der Stadt thematisiert worden und interessierte den Verfasser. Dieser schrieb damals: „Der Ort soll im Jahr 215 von dem friesischen Fürsten Ubbo angelegt seyn, weswegen auch demselben der lateinische Namen civitas Ubbonis beygelegt wird.“ Diese Erklärung des Namens hat sich im Wesentlichen bis heute im Bewusstsein der Ibbenbürener erhalten. Aber ist sie auch richtig?
Der Ortsname erscheint 1146 erstmals als „Hibenburen“, 1147 als „Ibbenbure“ und 1151 als „Ibbenburen“. Das Grundwort des Namens ist -büren, das auf älteres -burion zurückgeht und den Wem-Fall (Dativ) in der Mehrzahl (Plural) zu altniederdeutsch buri ‚Haus, Hütte‘. Man kann -büren als mit ‚bei den Häusern/Hütten‘, also ‚Siedlung‘ übersetzen.
Doch wie wird die Siedlung näher charakterisiert? Was steckt im ersten Teil Ibben-? Aufgrund des mit h anlautenden Erstbelegs ist die Vermutung geäußert worden, der Bestandteil Hiben- sei zu griechisch hippos ‚Pferd‘ zu stellen. Das Wort kommt in einigen antiken Ortsnamen im altgriechischen Kulturraum vor, doch wäre seine Verwendung in Westfalen eher ungewöhnlich, weil hier außer von einer Handvoll Gelehrten kein Griechisch gesprochen wurde. Das h im Erstbeleg ist vielmehr als künstliches (prothetisches) h zu bewerten, das zur damaligen Zeit oftmals vor vokalisch anlautende Namen antritt. Da aber die späteren Belege immer mit i oder y, das den Lautwert von i besitzt, erscheinen, muss das h bei der Analyse des Namens unberücksichtigt bleiben.
Im Erstglied des Namens findet sich vielmehr der alte Rufname Ibbo im schwachen Genitiv. Ibbenbüren meint also ‚bei den Häusern/Hütten des Ibbo‘ oder ‚Siedlung des Ibbo‘. Somit lag der Ibbenbürener Stadtchronist Anfang des 19. Jahrhunderts nicht ganz falsch. Dass dieser Ibbo aber ein friesischer Fürst war und im Jahr 215 den Ort gründete, ist in das Reich der Fabel zu verweisen, denn dafür gibt es keinerlei Belege – und auch der Chronist des vorletzten Jahrhunderts kann keine alten Aufzeichnungen gehabt haben, weil die schriftliche Überlieferung in Nordwestdeutschland erst mit dem Vordringen des Christentums um 800 n. Chr. einsetzt. Mit Sicherheit kann man allerdings sagen, dass ein Ibbo einst der Grundherr oder das rechtliche Oberhaupt des Ibbenbürener Siedler-Verbandes war. Zu welcher Zeit er diese Funktion ausübte, lässt sich allerdings nicht mehr feststellen.